Das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern ist auf dem gesamten Gemeindegebiet absolut verboten und die Ausnahmeregelung gemäss Gemeindepolizeireglement für den 31.07.2022 und den 01.08.2022 vorübergehend ausser Kraft gesetzt. Dieses Verbot gilt bis auf Weiteres respektive bis auf Widerruf.


Der kantonale Führungsstab (KFS) hat am 18.07.2022 ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern verfügt. Für das Abbrennen von Feuerwerk gilt gemäss dieser Verfügung ein Mindestabstand von 200m. Dieser Abstandsperimeter befindet sich in vielen Baselbieter Gemeinden deutlich im Siedlungsgebiet. In einigen Orten, wie auch in der Gemeinde Duggingen, sogar Mitten in der Kernzone.

Die alten Häuser mit ihren trockenen Dachstühlen sind besonders brandgefährdet. Eine fehlerhafte oder falsch abgeschossene Feuerwerksrakete, die in einem Dach landet, kann bei den derzeitigen Verhältnissen zu einem Grossbrand führen, vor allem in einem Dorfkern, wo die Häuser häufig an einander gebaut worden sind. Auch am Feuerwerkskörper, die am Boden ihre Wirkung entfalten, bergen hohe Risiken. So wie weggeworfene Raucherwaren trockenes Gras entzünden können, können Funken der beliebten "Zuckerstöcke" zu einem unterwünschten Nebeneffekt führen.

Der Gemeinderat schliesst nicht aus, dass auch der kantonale Führungsstab in der kommenden Woche ein Feuerwerksverbot für den ganzen Kanton erlässt. Für die Bundesfeier vom übernächsten Wochenende wird jedoch demnächst der Feuerwerksverkauf beginnen oder ist bereits im Gange. Um auch für die Einwohner, die sich bereits auf ein farbenfrohes Spektakel freuen, wenigstens Klarheit schaffen und der Frustration über vergebliche Käufe vorzubeugen, hat der Gemeinderat entschieden, ein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet bereits jetzt auszusprechen. Sollte sich die Lage entgegen allen Prognosen entspannen, wird der Gemeinderat eine Neubeurteilung vornehmen.

Quelle: Medienmitteilung Gemeinde Duggingen