Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu Waldbrandgefahrenstufe 4). Der Kantonale Krisenstab hat ab morgen Donnerstag, 30. Juli 2020, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen. Bezüglich Nationalfeiertag mahnt der Kantonale Krisenstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk.
Weil es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind wie in den Vorjahren um diese Zeit die Wasserstände in Bächen und Flüssen tief und die Böden im Wald und sowie auf den Feldern sehr trocken. Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4 (gross). Deshalb hat der Kantonale Krisenstab ab morgen Donnerstag, 30. Juli 2020, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen:
• Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.
• Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
• Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug).
• Bezüglich Nationalfeiertag mahnt der Kantonale Krisenstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
• Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.
Beachten Sie allfällig weitergehende kommunale, von den Gemeinden erlassene Feuerverbote.
In den rot markierten Gebieten (200m) ist es verboten Feuerwerk zu entzünden
Gewässer führen sehr wenig Wasser
Nachdem es seit geraumer Zeit kaum mehr geregnet hat, ist die Wasserführung der Gewässer sehr tief. Der Homburgerbach, der Eibach und der Bennwilerbach mussten bereits ausgefischt werden. Weitere Ausfischungen im oberen Kantonsteil stehen an. Aufgrund der tiefen Grundwasserstände und dem fehlenden Niederschlag, ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Tagen diverse weitere Gewässer teilweise oder ganz trockenfallen werden und Fische in tiefer Stellen anderer Gewässer umgesiedelt werden müssen. Zum Schutz der Fische wird dringend empfohlen, auf das Baden (Mensch und Tier) in den tiefen Stellen der Gewässer zu verzichten.
Bewilligte Wasserentnahmen sind derzeit nur noch in der Birs und im Rhein möglich. In den übrigen Gewässern ist die Wasserführung bereits zu tief. Achtung: Wasserentnahmen, welche den Gemeingebrauch überschreiten, sind nur mit einer Bewilligung des Kantons und unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne.
Quelle: Medienmitteilung KKS