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Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene Fachexperten hat der Kantonale Führungsstab Basel-Landschaft das gültige Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben. Die entsprechenden Verfügungen gelten per Morgen Dienstag 12.00 Uhr nicht mehr. Im Kanton Basel-Landschaft ist die Waldbrandgefahr immer noch auf der Gefahrenstufe 3 (erheblich).
In den vergangenen Tagen hat es immer wieder ein wenig geregnet, der Morgentau sorgt ebenfalls für etwas Feuchtigkeit und wenn die prognostizierten Niederschläge eintreffen sollten, dürfte sich die Situation weiter entspannen. Deshalb sind die Fachleute im Kantonalen Führungsstab zum Entschluss gelangt, die seit dem 18., 25. und 28. Juli 2022 geltenden Verfügungen bezüglich Feuerverbot sowie die Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote per Morgen Dienstag 12.00 Uhr aufzuheben. Angesichts der immer noch erheblichen Waldbrandgefahr und trotz Aufhebung des Feuer- und Feuerwerksverbots wird die Bevölkerung gebeten, im Umgang mit Feuer nach wie vor grosse Vorsicht walten zu lassen. Der Kantonale Führungsstab empfiehlt deshalb, sich an diese Grundsätze zu halten:
- Informieren Sie sich über die lokale Gefahrensituation, bevor Sie im Freien ein Feuer entfachen.
- Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées.
- Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst nach vollständigem Löschen der Glut.
- Halten Sie beim Feuern/Grillieren einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien ein.
- Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer.
- Nach wie vor sollten Zigaretten, Raucherwaren und Streichhölzer nicht sorglos weggeworfen werden.
- Halten Sie präventiv Löschmittel (Wasser, Feuerlöscher usw.) bereit.
Die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote werden auch aufgeboben. Das vom Amt für Umweltschutz und Energie verfügte Wasserentnahmeverbot zum Gemeingebrauch wird ebenfalls aufgehoben. Achtung: Wasserentnahmen, welche den Gemeingebrauch überschreiten, sind nur mit einer Bewilligung des Kantons und unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Kübel oder Giesskanne.
Der Kantonale Führungsstab ruft die Bevölkerung auch künftig generell zum sparsamen Umgang mit Wasser auf.
Quelle: Medienmitteilung
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Das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern ist auf dem gesamten Gemeindegebiet absolut verboten und die Ausnahmeregelung gemäss Gemeindepolizeireglement für den 31.07.2022 und den 01.08.2022 vorübergehend ausser Kraft gesetzt. Dieses Verbot gilt bis auf Weiteres respektive bis auf Widerruf.
Der kantonale Führungsstab (KFS) hat am 18.07.2022 ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern verfügt. Für das Abbrennen von Feuerwerk gilt gemäss dieser Verfügung ein Mindestabstand von 200m. Dieser Abstandsperimeter befindet sich in vielen Baselbieter Gemeinden deutlich im Siedlungsgebiet. In einigen Orten, wie auch in der Gemeinde Duggingen, sogar Mitten in der Kernzone.
Die alten Häuser mit ihren trockenen Dachstühlen sind besonders brandgefährdet. Eine fehlerhafte oder falsch abgeschossene Feuerwerksrakete, die in einem Dach landet, kann bei den derzeitigen Verhältnissen zu einem Grossbrand führen, vor allem in einem Dorfkern, wo die Häuser häufig an einander gebaut worden sind. Auch am Feuerwerkskörper, die am Boden ihre Wirkung entfalten, bergen hohe Risiken. So wie weggeworfene Raucherwaren trockenes Gras entzünden können, können Funken der beliebten "Zuckerstöcke" zu einem unterwünschten Nebeneffekt führen.
Der Gemeinderat schliesst nicht aus, dass auch der kantonale Führungsstab in der kommenden Woche ein Feuerwerksverbot für den ganzen Kanton erlässt. Für die Bundesfeier vom übernächsten Wochenende wird jedoch demnächst der Feuerwerksverkauf beginnen oder ist bereits im Gange. Um auch für die Einwohner, die sich bereits auf ein farbenfrohes Spektakel freuen, wenigstens Klarheit schaffen und der Frustration über vergebliche Käufe vorzubeugen, hat der Gemeinderat entschieden, ein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet bereits jetzt auszusprechen. Sollte sich die Lage entgegen allen Prognosen entspannen, wird der Gemeinderat eine Neubeurteilung vornehmen.
Quelle: Medienmitteilung Gemeinde Duggingen
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Absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern – Bade- und Betretungsverbot für Gewässerabschnitte
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu Waldbrandgefahrenstufe 4). Der Kantonale Führungsstab hat ab morgen Dienstag, 19. Juli 2022, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen. Hinsichtlich des baldigen Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab bereits jetzt im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
Weil es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind wie in den Vorjahren um diese Zeit die Wasserstände in Bächen und Flüssen tief und die Böden im Wald sowie auf den Feldern sehr trocken. Es ist weiterhin kein Niederschlag in Sicht. Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4 (gross). Deshalb hat der Kantonale Führungsstab ab morgen Dienstag, 19. Juli 2022, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen:
- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.
- Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Bei starkem Wind im Freien kein Feuer machen (gefährlicher Funkenflug).
- Hinsichtlich des Nationalfeiertags mahnt der Kantonale Führungsstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
- Das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern ist auf dem gesamten Gemeindegebiet Duggingen absolut verboten (weitere Informationen)
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.
Beachten Sie allfällig weitergehende kommunale, von den Gemeinden erlassene Feuerverbote.
Wasserentnahmen nicht mehr erlaubt
Nachdem es seit geraumer Zeit kaum mehr geregnet hat, ist die Wasserführung der Gewässer sehr tief. Der Homburgerbach, der Eibach und der Bennwilerbach müssen ausgefischt werden. Weitere Ausfischungen im oberen Kantonsteil stehen an. Aufgrund der tiefen Grundwasserstände und dem fehlenden Niederschlag, ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Tagen diverse weitere Gewässer teilweise oder ganz trockenfallen werden und Fische in tiefere Stellen anderer Gewässer umgesiedelt werden müssen. Bewilligte Wasserentnahmen sind derzeit nur noch in der Birs und im Rhein möglich. In den übrigen Gewässern ist die Wasserführung in der Regel bereits zu tief. Achtung: Wasserentnahmen für den so genannten Gemeingebrauch sind aktuell nicht mehr erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne. Widerhandlungen sind strafbar und können geahndet werden. Allgemein ruft der Kantonale Führungsstab zum sorgfältigen Umgang mit Trinkwasser auf.
Empfehlungen oder Einschränkungen im Zusammenhang mit Wassersparen ist Sache der Gemeinden.
Badeverbot für Mensch und Tier
Um den Stress für die Fische zu minimieren und einem Fischsterben vorzubeugen, hat das Amt für Wald beider Basel in enger Abstimmung mit den Behörden von Basel-Stadt am Unterlauf der Birs ein Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier verfügt. Das Befahren des Flusses mit Wasserfahrzeugen und ähnlichem ist ebenfalls zu unterlassen. Dieses gilt ab Dienstag, 19. Juli 2022, 8 Uhr. Fehlbare werden verzeigt, die entsprechenden Zonen (Redingbrücke bis Birsmündung) werden abgesperrt.
Quelle: Medienmitteilung
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Die gesunkenen Temperaturen und die ergiebigen Niederschläge der vergangenen Tage haben im ganzen Kanton Basel-Landschaft zu einer Entspannung der Lage geführt. Aufgrund der aktuellen Situation hat der Teilstab des Kantonalen Krisenstabs das Waldbrandrisiko auf die Gefahrenstufe 2 (geringe Gefahr) gesenkt. Das bedingte Feuerverbot im Wald und an Waldrändern ist ab sofort aufgehoben.
Trotzdem ist immer Vorsicht im Umgang mit Feuer im Wald und an Waldränder angebracht. Auch kann die lokale Waldbrandgefahr von der generellen Waldbrandgefahr abweichen. Die Verfügung vom 5. August 2020 «Bedingtes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern» ist ab sofort aufgehoben.
Quelle: KKS BL
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Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft neu beurteilt und von gross auf erheblich reduziert (neu Waldbrandgefahrenstufe 3). Per heute Mittwoch, 5. August 2020, 12.00 Uhr wird das verhängte absolute Feuerverbot gelockert und ein bedingtes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern verfügt.
Die Niederschläge der letzten Tage und die gesunkenen Temperaturen haben die Waldbrandgefahr verringert, jedoch nicht zu einer vollständigen Entspannung der Lage im Wald geführt. Die Streuschicht ist feucht, jedoch sind die darunterliegenden und tieferen Bodenschichten weiterhin trocken. Die Waldbrandgefahrenstufe wird auf Stufe 3 (erheblich) herabgestuft. Aufgrund dessen wird das verhängte absolute Feuerverbot gelockert und neu ein bedingtes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen. Es gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen:
- Es ist verboten im Wald und an Waldrändern ausserhalb von festeingerichteten Feuer- und Grillstellen Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für selbst errichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art.
- Bei Feuern ausserhalb festeingerichteter Feuer- und Grillstellen ist ein Mindestabstand von 50 Meter zum Waldrand einzuhalten.
- Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Funkenwurf ist sofort zu löschen.
- Feuer sind vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.
- Bei starkem oder böigem Wind ist auf das Entfachen von Feuer zu verzichten.
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.
Beachten Sie allfällig weitergehende kommunale, von den Gemeinden erlassene Feuerverbote.
Wasserentnahme
Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage hat die Wasserführung der Bäche im Baselbiet leicht zugenommen. Gegenwärtig sind bewilligte Wasserentnahmen teilweise möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass die Wasserführung bereits wieder rückläufig ist und bewilligte Wasserentnahmen in wenigen Tagen wiederum nur noch in der Birs und im Rhein möglich sein werden. Achtung: Wasserentnahmen, welche den Gemeingebrauch überschreiten, sind nur mit einer Bewilligung des Kantons und unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne.
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Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu Waldbrandgefahrenstufe 4). Der Kantonale Krisenstab hat ab morgen Donnerstag, 30. Juli 2020, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen. Bezüglich Nationalfeiertag mahnt der Kantonale Krisenstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk.
Weil es in den vergangenen Wochen wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind wie in den Vorjahren um diese Zeit die Wasserstände in Bächen und Flüssen tief und die Böden im Wald und sowie auf den Feldern sehr trocken. Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4 (gross). Deshalb hat der Kantonale Krisenstab ab morgen Donnerstag, 30. Juli 2020, ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern erlassen:
• Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.
• Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
• Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug).
• Bezüglich Nationalfeiertag mahnt der Kantonale Krisenstab auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
• Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.
Beachten Sie allfällig weitergehende kommunale, von den Gemeinden erlassene Feuerverbote.
In den rot markierten Gebieten (200m) ist es verboten Feuerwerk zu entzünden
Gewässer führen sehr wenig Wasser
Nachdem es seit geraumer Zeit kaum mehr geregnet hat, ist die Wasserführung der Gewässer sehr tief. Der Homburgerbach, der Eibach und der Bennwilerbach mussten bereits ausgefischt werden. Weitere Ausfischungen im oberen Kantonsteil stehen an. Aufgrund der tiefen Grundwasserstände und dem fehlenden Niederschlag, ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Tagen diverse weitere Gewässer teilweise oder ganz trockenfallen werden und Fische in tiefer Stellen anderer Gewässer umgesiedelt werden müssen. Zum Schutz der Fische wird dringend empfohlen, auf das Baden (Mensch und Tier) in den tiefen Stellen der Gewässer zu verzichten.
Bewilligte Wasserentnahmen sind derzeit nur noch in der Birs und im Rhein möglich. In den übrigen Gewässern ist die Wasserführung bereits zu tief. Achtung: Wasserentnahmen, welche den Gemeingebrauch überschreiten, sind nur mit einer Bewilligung des Kantons und unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne.
Quelle: Medienmitteilung KKS
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Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich erneut entspannt (neu Waldbrandgefahrenstufe 1). Das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird aufgehoben.
Die gesunkenen Temperaturen und die Niederschläge der vergangenen Tage haben im ganzen Kanton Basel-Landschaft eine Entspannung der Lage gebracht. Das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird aufgehoben. Im Umgang mit Feuern im Wald und in Waldesnähe ist jedoch immer Vorsicht angebracht. Auch kann die lokale Waldbrandgefahr von der generellen Waldbrandgefahr abweichen.
Der Kantonale Krisenstab und das Amt für Wald beider Basel danken der Bevölkerung für das Befolgen der angeordneten Massnahmen.
Quelle: Medienmitteilung KKS
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Aufgrund der ausbleibenden Niederschläge und der aktuellen Trockenheit verfügt der Kantonale Krisenstab ab morgen Freitag im Wald und in Waldesnähe ein absolutes Feuerverbot. Die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hoch) bleibt bestehen.
Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Frühjahrs, der bereits frühsommerlichen Temperaturen und der gleichzeitig herrschenden Bisenlage sind die Böden aktuell sehr trocken. Einzelne Gemeinden haben bereits ein Feuerverbot auf ihrem Gemeindegebiet verfügt. Weil im Moment keine Entspannung absehbar ist, gilt ab morgen Freitag, 24. April 2020, ein kantonales absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Es ist verboten, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für Grills aller Art. Es ist verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Der Kantonale Krisenstab ruft die Bevölkerung auf, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brände zu vermeiden.
Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:
• Es ist verboten, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen.
• Dieses Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art.
• Es ist verboten, Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
• Das Steigenlassen von Heissluftballonen oder Himmelslaternen (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
Das Feuerentfachungsverbot gilt bis auf Widerruf.
Nachdem es nun seit etwa einem Monat kaum mehr geregnet hat, ist die Wasserführung der Gewässer für die aktuelle Jahreszeit sehr tief. Bewilligte Wasserentnahmen sind derzeit unter Beachtung der in den Bewilligungen formulierten Auflagen noch aus fast allen Gewässern möglich. Achtung: Wasserentnahmen, welche den Gemeingebrauch überschreiten, sind nur mit einer Bewilligung des Kantons und unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Kübel oder Giesskanne.
Quelle: Medienmitteilung KKS
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Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist weiterhin erheblich (Waldbrandgefahrenstufe 3). Es gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer wird nur auf festeingerichteten Feuerstellen toleriert, jeweils mit der angebrachten Vorsicht
Wie im vergangenen Sommer besteht in allen Teilen des Kantons Basel-Landschaft eine erhebli-che Waldbrandgefahr. Der Krisenstab ruft die Bevölkerung erneut zum vorsichtigen Umgang mit Feuer auf und dankt bereits jetzt für die Disziplin. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbesondere auf Feldern und Wiesen sowie in stark sonnen-exponierten Wäldern ist sie tendenziell grösser. Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr zu.
Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Sommers auch im vergangenen Jahr sind die Böden sehr trocken. Für tiefwurzelnde Bäume und das Grundwasser ist keine Entspannung absehbar. Deshalb gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer sind nur auf festeingerichteten Feuerstellen erlaubt, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers Brände entstehen.
Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:
• Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
• Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
• Funkenwurf sofort löschen
• Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
• Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
• Keine Raucherwaren wegwerfen
• Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen
• Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten
Den Gemeinden steht es weiterhin frei, aufgrund der lokalen Situation die Massnahmen zu verschärfen.
Inhaberinnen und Inhaber von Wasserentnahmebewilligungen sind aufgefordert, vor einer Wasserentnahme sorgfältig zu prüfen, ob eine Wasserentnahme gemäss den Vorgaben ihrer Bewilligung noch möglich ist. Im Zweifelsfall gibt das Amt für Umweltschutz und Energie/Fachstelle Oberflächengewässer Auskunft. Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch (gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, das heisst mittels Eimer oder Giesskanne) sind weiterhin erlaubt.
In Basel-Stadt gilt ebenfalls Waldbrandgefahrenstufe 3 und somit die gleichen Massnahmen wie im Kanton Basel-Landschaft.
Quelle: KKO BL
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Auch an der diesjährigen Hauptübung konnte die Bevölkerung einen Einblick in die Arbeit der Feuerwehr gewinnen. Als Besonderheit in diesem Jahr konnten die Zuschauer die Atemschutztrupps im inneren des Übungsobjekts per Videoübertragung auf einem Monitor verfolgen.
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Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird zu bedingtem Feuerverbot herabgestuft – Beim Feuer machen ist weiterhin grösste Vorsicht geboten
Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben dafür gesorgt, dass sich die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft etwas entschärft hat. Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 29. August 2018 wird deshalb aufgehoben. Beim Feuer machen ist allerdings weiterhin grösste Vorsicht geboten.
Die Niederschläge der vergangenen Tage haben zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Die Gefahrenstufe wird darum von «gross» (4) auf «erheblich» (3) zurückgestuft. Es gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Das heisst, dass Feuer nur auf festeingerichteten Feuerstellen erlaubt sind, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Sommers sind die Böden – insbesondere die Waldböden – wenn überhaupt nur oberflächlich befeuchtet. Für tiefwurzelnde Bäume und das Grundwasser ist noch keine Entspannung eingetroffen. Zudem kann das bereits gefallene Laub schnell wieder austrocknen. Es besteht deshalb weiterhin die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren, Funkenflug eines Grillfeuers oder Heissluftballons Brände entstehen.
Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:
• Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
• Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
• Funkenwurf sofort löschen
• Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
• Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
• Keine Raucherwaren wegwerfen
• Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen
• Keine Himmelslaternen steigen lassen
Das Wasserentnahmeverbot für den Privatgebrauch (Allgemeingebrauch) aus Fliessgewässern mit Eimern, Giesskannen etc. bleibt bestehen. Das Badeverbot in der Birs (und entsprechend auch in der Wiese) wird aufgehoben. Die Temperaturen sind gesunken und der Wasserstand ist zwar noch sehr tief, die Fische konnten aber unterdessen die Vertiefungen wieder verlassen.
Der Krisenstab Basel-Landschaft wird in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wald beider Basel und weiteren Fachleuten die Situation weiter beobachten und allfällige Veränderungen der Gefahrenstufe mitteilen.
Dass der Kanton Basel-Landschaft trotz der massiven Trockenheit diesen Sommer von grösseren Bränden verschont blieb, ist dem sehr disziplinierten Verhalten der Bevölkerung zu verdanken.
Weiterhin Vorsicht im Wald
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit muss im Wald weiterhin mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten. Empfehlungen
1. Erhöhte Aufmerksamkeit bei Waldbesuchen. Allfällige Absperrungen sind zwingend zu berücksichtigen.
2. Die Kantonalen Behörden empfehlen der Bevölkerung und den Gemeinden präventiv Entwässerungseinrichtungen wie Dohlendeckel, Gräben, Schächte vom Laub zu befreien, damit bei kurzfristigem Starkregen die Gefahr einer Überschwemmung minimiert wird.
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Einmal im Jahr wird um und im Magazin der Feuerwehr Duggingen alles geputzt.
Die nachfolgenden Bilder zeigen einen kleinen Ausschnitt der verrichteten Arbeiten.
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Weiterhin Feuerverbot im Wald und an Waldrändern – Mindestabstand zum Wald 200 Meter
Aufgrund der immer noch aktuellen Trockenheit und den anhaltend hohen Temperaturen bleibt die Waldbrandgefahrenstufe im Kanton Basel-Landschaft weiterhin auf Stufe 5 (sehr gross). Im Offenland hat sich das Brandrisiko dank der Niederschläge der letzten Tage ein wenig reduziert. Das geltende Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (200 Meter Mindestabstand) bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Im Siedlungsgebiet wird das Feuerverbot aufgehoben.
Aktuelle Situation
Die Regenmenge in den vergangenen 24 Stunden hat in weiten Teilen des Kantons zu einer leichten Entspannung im Offenland geführt. Innerhalb des Waldes ist das Waldbrandrisiko unverändert sehr gross. Die Prognosen für die nächsten Tage zeigen keine langanhaltenden und flächendeckenden Niederschläge welche die Situation im Wald ändern würden. Die Waldbrandgefahrenstufe im Kanton Basel-Landschaft bleibt deshalb unverändert auf der höchsten Stufe 5. Aufgrund des reduzierten Risikos im Offenland gilt das Feuerverbot neu nur noch im Wald und mit 200 Metern Abstand zum Waldrand. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen das Siedlungsgebiet.
Es gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen
1. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für Grills aller Art. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
2. Die Bevölkerung ist zu sorgfältigen Umgang mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
3. Das Wasserentnahmeverbot für den Privatgebrauch (Allgemeingebrauch) aus Fliessgewässern mit Eimern, Giesskannen etc. bleibt bestehen.
4. Im Bereich der Trinkwasserversorgungen können die zuständigen Gemeinden - wo notwendig - die Bevölkerung zu Wassersparmassnahmen und Einschränkungen im Verbrauch aufrufen.
Blattverlust bei Bäumen bedeutet nicht zwingend Absterben
Aktuell kann beobachtet werden, dass viele Bäume bereits eine herbstliche Blattfärbung aufweisen. Meistens handelt sich dabei um einen vorzeitigen Laubabwurf als Schutz vor der Austrocknung. Sofern die Trockenheit nichtmehr übermässig lange anhält, ist anzunehmen, dass die Mehrheit der jetzt laubabwerfenden Bäume im kommenden Frühling wieder austreibt. Extremsituationen wie die aktuelle schwächen die Bäume sehr stark. Dadurch steigen die Risiken von Schädlingsbefall und die Anfälligkeit der Bäume auf Wind- und Sturmböen. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit muss im Wald weiterhin mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend zu berücksichtigen.
Empfehlungen
1. Erhöhte Aufmerksamkeit bei Waldbesuchen. Allfällige Absperrungen sind zwingend zu berücksichtigen.
2. Die Kantonalen Behörden empfehlen der Bevölkerung und den Gemeinden präventiv Entwässerungseinrichtungen wie Dohlendeckel, Gräben, Schächte vom Laub zu befreien, damit bei kurzfristigem Starkregen die Gefahr einer Überschwemmung minimiert wird.
Dank an die Baselbieterinnen und Baselbieter
Der Krisenstab des Kantons Basel-Landschaft mit seinen Partnerorganisationen wie Feuerwehr, Polizei, Amt für Wald beider Basel, Amt für Umweltschutz und Energie usw. danken der Bevölkerung für das vorbildliche Verhalten und die bereits gezeigte Disziplin. Mit der Einhaltung der Vorgaben tragen die Einwohnerinnen und Einwohner massgeblich zum Schutz von Mensch, Tier und Natur bei. Vielen Dank.
Dieses Verbot gilt bis auf Widerruf!
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Kriesenstabs Baselland
In den rot markierten Bereichen ist das entfachen von Feuer strengstens verboten.